Zugang zu Bachelor- und Staatsexamens-Studiengängen

Verschiedene Maßnahmen sollen Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen/chronischen Erkrankungen bei der Vergabe von Studienplätzen verhindern. Wer einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen will, sollte im Vorfeld die Beratungsangebote der Hochschulen nutzen!

Es gibt eine Reihe von grundständigen Studiengängen, in denen die Nachfrage das Angebot der Studienplätze übersteigt. In diesen Fällen erhalten nicht alle Studieninteressierten einen Studienplatz. Die Vergabe erfolgt nach gesetzlich festgelegten Regeln, auf deren Grundsätze sich die Länder geeinigt haben. Sowohl für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie als auch für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschulen werden in den Vergabeverfahren Quoten gebildet, in denen verschiedene Qualifikationsaspekte und Lebenssituationen berücksichtigt werden. Während in den Hauptquoten die Leistungsnachweise der Hochschulzugangsberechtigung und anderer Eignungsprüfungen die Rangfolgen maßgeblich bestimmen (nur noch z.T. ergänzt durch Wartezeitaspekte), werden in den Vorabquoten Studienplätze für Bewerber*innen in besonderen Lebenssituationen reserviert, z.B. für ausländische Studienbewerber*innen oder solche mit Berufserfahrung, Spitzensportler*innen und Bewerber*innen in besonderen Härtefallsituationen.

Um entscheiden zu können, ob und wann im Einzelfall ein "Sonderantrag" sinnvoll und möglich ist, sollten Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten sich einen genauen Überblick über die Verfahren der Studienplatzvergabe verschaffen. Falls die Bewerber*innen ein Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren müssen, sind eventuell zusätzliche Nachteilsausgleiche nötig.

Zugangsvoraussetzungen: unterschätzte Barrieren

Beeinträchtigte Studierende sollten besonders frühzeitig klären, ob sie die geforderten Zugangsvoraussetzungen für den Wunschstudiengang erfüllen, wo sie sich bewerben müssen und wie das Zulassungsverfahren gestaltet ist.

Vergabeverfahren: Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Belangen

Bei der Studienplatzvergabe müssen individuell unterschiedliche Belange beeinträchtigter Studienbewerber*innen berücksichtigt werden, um chancengleiche Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es nur im Vergabeverfahren für Medizin- und Pharmaziestudienplätze an staatlichen Hochschulen. 

Sonderanträge: Härtefall und Nachteilsausgleiche

Wichtige Anträge sind der "Härtefallantrag" und die "Anträge auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit". Entwicklungen der Vergabeverfahren - insbesondere der Wefall der Wartezeitquote - haben auch Auswirkungen auf die Berücksichtigung behinderungsbezogener Belange von Studienbewerber*innen.

Wichtig zu Studienbeginn: Wahl der Krankenversicherung

Bevor das Studium beginnt, sollten Studienbewerber*innen klären, wie sie während ihres Studiums krankenversichert sein wollen. Da die Entscheidung für einen langen Zeitraum bindend ist, sollten sich Studierende beraten lassen. Die richtige Wahl ist ganz besonders für (angehende) Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit von hoher Bedeutung.

Beratung nutzen

Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten sollten sich zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu möglichen Nachteilsausgleichen beraten lassen.

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